1. Mai: Lehmann begrüßt Entscheidung zur Sonn- und Feiertagsruhe

Veröffentlicht am 09.03.2016 in Arbeit & Wirtschaft

Die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, Diana Lehmann, sieht in dem jüngsten Urteil des OVG Weimar eine Bestätigung des Arbeitnehmerschutzes. 

„Das Urteil verschafft dem Anspruch des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schützen, die entsprechende Geltung. Ich bin froh über die deutlichen Worte des Gerichts und danke der Gewerkschaft ver.di für ihre Initiative.“ Bestätigt sieht sich Lehmann auch in ihrer Auffassung, das Ladenöffnungsgesetz nicht zu ändern. „Die Sonn- und Feiertagsruhe ist ein besonders zu schützendes Gut, das Ladenöffnungsgesetz trägt dem Rechnung. Ich hoffe, dass zukünftig sowohl Einzelhändler als auch Genehmigungsbehörden dies entsprechend berücksichtigen“, so Lehmann abschließend.

Hintergrund

Der 3. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgerichts hat die Öffnung von Geschäften in Erfurt an Sonntagen im Mai und Juni 2016 gestoppt. Er hat damit gestern einem Antrag der ver.di Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, nämlich Teile der Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2016 vom 20. November 2015 vorläufig außer Vollzug zu setzen, stattgegeben.

Der Senat hat festgestellt, dass es wegen des im Grundgesetz verankerten Schutzes der Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen eines besonderen Sachgrundes bedürfe, um dennoch eine Öffnung der Läden an diesen Tagen zuzulassen. Insoweit verlange auch das Thüringer Ladenöffnungsgesetz in § 10 einen „besonderen Anlass“ für ein sonntägliches Offenhalten von Verkaufsstellen. Hierfür reiche aber weder das Umsatzinteresse der Händler noch das Kaufinteresse möglicher Kunden aus. Es bedürfe vielmehr eines solchen Ereignisses, das unabhängig von der Ladenöffnung einen erheblichen Besucherstrom auslöse. Mit anderen Worten müsse also die Ladenöffnung dem Ereignis folgen, und nicht umgekehrt, das Ereignis der Ladenöffnung.

Quelle: SPD-Landtagsfraktion

 
 

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