Deutschland bekommt gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohn

Veröffentlicht am 11.07.2014 in Arbeit & Wirtschaft

Deutschland bekommt einen gesetzlichen und flächendeckenden Mindestlohn. Heute hat der Bundesrat den Gesetzentwurf für einen einheitlichen, gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro beschlossen. „Das ist ein historischer Tag für die Beschäftigten in Deutschland“, sagte die Thüringer SPD-Spitzenkandidatin Heike Taubert. „Zum ersten Mal gibt es damit auch in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn, der für alle Branchen und Regionen gilt, und für den Sozialdemokraten und Gewerkschaften viele Jahre gekämpft haben.“ Endlich gebe es eine Grenze, mit der Beschäftigte in Deutschland und Thüringen gegen Lohndumping und Niedriglöhne absichert werden.

Rund 270.000 Menschen werden in Thüringen von einem Mindestlohn profitieren, die derzeit noch für weniger als 8,50 Euro Stundenlohn arbeiten müssen, betonte Taubert. Gerade in Branchen wie dem Friseurhandwerk, der Gastronomie und Hotellerie, der Floristik oder dem Reinigungsgewerbe sei eine Haltelinie „bitter nötig“. „Für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Thüringen bringt der Mindestlohn eine spürbare Verbesserung“, so die SPD-Spitzenkandidatin. Erfreulich sei, dass bei der Entgeltuntergrenze keine Unterschiede mehr zwischen Ost und West gemacht werden.

Laut einer Umfrage des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales stößt der gesetzliche Mindestlohn in der Bevölkerung auf eine breite Zustimmung. Rund 80 Prozent der Bevölkerung begrüßt quer durch alle Altersgruppen den gesetzlichen Mindestlohn. „21 von 28 EU-Mitgliedsstaaten haben bereits einen gesetzlichen Mindestlohn“, sagte Taubert, „daher ist es höchste Zeit, dass endlich auch Deutschland ein modernes Gesetz erhält, das den prekären Beschäftigungsverhältnissen und Verwerfungen auf dem Arbeitsmarkt Grenzen setzt.“ Gerade vor dem Hintergrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit und eines in den vergangenen Jahren rasant gewachsenen Niedriglohnsektors ist diese gesetzliche Grenze ein wichtiges Instrument. 

Gleichzeitig stärke der Mindestlohn die Kaufkraft der Beschäftigten und entlaste die Sozialkassen. In Thüringen könnten Sozialleistungen für bis zu 41.800 Arbeitnehmer eingespart werden, die derzeit Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II – eine sog. „Aufstockung“ – erhalten. Diese sind entweder sozialversicherungspflichtig oder geringfügig beschäftigt. Bundesweit beläuft sich die Summe dieser „Aufstockerleistungen“ auf sieben Milliarden Euro, davon entfällt mit knapp 3,5 Milliarden Euro allein die Hälfte auf Ostdeutschland. „Es darf nicht sein, dass der Staat Niedriglöhne subventioniert“, so die SPD-Spitzenkandidatin, „insofern ist der Mindestlohn auch ein Instrument, das für mehr Gerechtigkeit sorgt.“

 

Hintergrund:

  • Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2015 in Kraft treten. Für einen Übergangszeitraum von einem Jahr – bis 1. Januar 2016 – dürfen Branchenlöhne auch unterhalb dieser allgemeinen Grenze liegen, wenn dies in Tarifverträgen von Arbeitgebern und Gewerkschaften vereinbart wurde.
  • Innerhalb der Europäischen Union verfügen 21 von 28 Mitgliedsstaaten bereits über einen gesetzlichen Mindestlohn. Am höchsten liegt er mit 11,10 Euro in Luxemburg. Frankreich folgt mit 9,53 Euro, die Niederlande mit 9,11 Euro. Am niedrigsten ist er in Bulgarien mit 1 Euro und in Rumänien mit 1,14 Euro. In der Türkei liegt der Mindestlohn bei 2,17 Euro.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter www.mindestlohn.kommt.de.

 
 

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