Kabinett beschließt Eckwerte zum Kommunalen Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“

Veröffentlicht am 22.09.2015 in Allgemein

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 22. September 2015 den vom Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eingebrachten Entwurf zum Kommunalen Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“ mit Eckwerten beschlossen. 

In den kommenden Monaten werden diese Eckwerte in Regionalkonferenzen den Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt und können öffentlich diskutiert werden. Die Ergebnisse der Debatte finden im Ende des Jahres zu beschließenden  Leitbild und dem darauf folgenden Vorschaltgesetz Berücksichtigung. „Für mich ist der Gedanke wichtig, dass wir gemeinsam die Zukunft angehen. Der Gemeinschaftssinn in der Gesellschaft prägt das Gesamtbild und das Gesamtbefinden. Wir wollen allen die Möglichkeit geben, sich für die Gestaltung von Gemeinden und Kreisen einzusetzen, um Thüringen fit für die Zukunft zu machen“ betonte Minister Poppenhäger.

„Das Land und die Kommunen stehen, insbesondere mit Blick auf die demographische Entwicklung im ländlichen Raum, in den nächsten Jahren vor großen Herausforderungen, die eine weitere Optimierung der Gemeinde- und Verwaltungsstrukturen notwendig macht. Nur dadurch können auf Kreis- und Gemeindeebene zukunftsfähige Strukturen geschaffen werden. Dies kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten ihre Kräfte bündeln; das Handlungsdefizit der letzten Jahre darf sich nicht fortsetzen,“ erklärte Innenminister Dr. Holger Poppenhäger. Zudem, so der Minister, müsse auch der Änderung der finanziellen Rahmenbedingungen Rechnung getragen werden. Neben dem Auslaufen des Solidarpakts II und der Verringerung der EU-Fördermittel sinken durch den Rückgang der Einwohner auch die Einnahmen des Landes.

Erste wichtige Kriterien für die Beurteilung der Zukunftsfähigkeit von Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden sind zum einen die Festlegung von Mindesteinwohnerzahlen unter Beachtung der bereits eingetretenen und prognostizierten Bevölkerungsentwicklung bezogen auf das Jahr 2035 und zum anderen – bezogen auf die Landkreise – die Flächen der neuen Gebietskörperschaften. Der Entwurf eines Leitbildes geht von verschiedenen Korridoren aus. So sollen Landkreise nicht weniger als 130.000 Einwohner haben. Landkreise sollen zudem eine Fläche von 2.500 Quadratkilometern nicht überschreiten.

Bezüglich der kreisangehörigen Gemeinden haben freiwillige Zusammenschlüsse Vorrang. Die Tragfähigkeit sowie die erforderliche Leistungs- und Verwaltungskraft der gemeindlichen Ebene soll durch die Konzentration auf Einheits- und Landgemeinden gewährleistet werden. Hierüber verfügen in der Regel Einheits- und Landgemeinden mit mindestens 6.000 bis 8.000 Einwohner. Verwaltungsgemeinschaften und erfüllende Gemeinden sollen zukünftig zu Einheits- oder Landgemeinden fortentwickelt werden.

Kreisfreie Städte gelten als zukunftsfähig, wenn sie dauerhaft nicht weniger als 100.000 Einwohner haben.

Daneben sind für das Erreichen der angestrebten Ziele weitere Indikatoren und regionale Besonderheiten zu beachten, wie beispielsweise die verwaltungsgeografische Kongruenz, die Entwicklungsfähigkeit, die Sozioökonomische und fiskalische Ausgleichsfähigkeit, die ebenenübergreifende Funktionalität oder die Ortsnähe, Teilhabe und Identität.

Bei kommunalen Neugliederungsmaßnahmen sollen grundsätzlich die mittelzentralen Funktionsräume aus dem Landesentwicklungsprogramm Thüringen 2025 (LEP 2025) sowie die Grundversorgungsbereiche aus den Regionalplänen der Regionalen Planungsgemeinschaften berücksichtigt werden. Die Stärkung der zentralen Orte ist bei der Optimierung der Verwaltungsstrukturen der gemeindlichen Ebene vorrangig.

Das Leitbild sieht zur Stärkung des Ortsteils- bzw. des Ortschaftsrechts der Gemeinden vor, die Befugnisse und Beteiligungsmöglichkeiten ihrer Organe zu erweitern. Mit Blick auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger vor Ort  sollen die öffentlichen Leistungen in vertret- und realisierbaren Rahmen auch in Bürgerservicebüros der Ebene der Ortsteile bzw. Ortschaften erbracht werden.

Mit einem aktuellen Rundschreiben des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales erhalten die Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Gemeinschaftsvorsitzenden diesen Entwurf zugesandt, um ihn in ihren Gremien erörtern zu können.

Quelle: Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales


Der Entwurf zum kommunalen Leitbild „Zukunftsfähiges Thüringen“ kann auf der Homepage des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales abgerufen werden:

Leitbild Entwurf (226,8 kB) 
Der vollständige Leitbild-Entwurf mit Eckwerten zur geplanten Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform zum Download. 

 

 
 

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