Lindenberg: Chef der Staatkanzlei ist zu einer Belastung für die Regierung geworden

Veröffentlicht am 21.04.2014 in Allgemein

Scharfe Kritik an Minister Jürgen Gnauck und der CDU im Umgang mit der Sekretärinnen-Affäre in der Staatskanzlei äußert SPD-Landesgeschäftsführer Rene Lindenberg. „Anstatt mit dem Finger auf die Staatsanwaltschaft zu zeigen, sollte Herr Gnauck lieber zur rückhaltlosen Aufklärung der Angelegenheit beitragen“, so Lindenberg. Es sei schon aus Gründen der Ermittlungstaktik allein Sache der Staatsanwaltschaft, wann sie einen Beschuldigten über Ermittlungen informiere. Das müsse Gnauck als Jurist eigentlich wissen. Wenn er jetzt lauthals „Haltet den Dieb!“ rufe, dann liege die Vermutung nahe, dass hier von eigenen Versäumnissen abgelenkt werden soll.

„Dieser Staatskanzlei-Minister ist zu einer Belastung für die Regierung geworden. Statt den Maschinenraum zum Funktionieren zu bringen, produziert Herr Gnauck am laufenden Band Schlagzeilen in eigener Sache. Nach den Ministern Schöning und Walsmann sowie dem Staatssekretär Zimmermann ist Gnauck nun schon die vierte Fehlbesetzung in der Staatskanzlei. Das zeigt, dass Ministerpräsidentin Lieberknecht ihren Laden einfach nicht im Griff hat“, so der SPD-Landesgeschäftsführer.

 

Lindenberg fordert eine saubere Klärung der Frage, inwieweit das Ausleihen einer Chefsekretärin von Gnaucks früherem Arbeitgeber Eon an die Staatskanzlei per Arbeitnehmerüberlassungsvertrag rechtens ist. „Daran gibt es vor allem auch deshalb erhebliche Zweifel, weil mit dem Konstrukt offenbar ein höheres Gehalt ermöglicht und damit der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bewusst umgangen werden sollte. Da sollte sich Gnauck nicht wundern, wenn Staatsanwälte von sich aus Ermittlungen aufnehmen.“

 

Scharf kritisiert Lindenberg auch den Umgang der Landes-CDU mit dem Vorfall. Deren Generalsekretär hatte mit dem Hinweis, dass es sich „nur“ um eine Sachbearbeiterin handelt, gemeint, man solle doch die Kirche im Dorf lassen. „Wenn hier aber ein Rechtsverstoß vorliegen sollte, was zu prüfen ist, dann macht es keinen Unterschied, ob es sich um einen Spitzenbeamten oder eine Sekretärin handelt. Da gibt es nicht zweierlei Recht“, so Lindenberg, der dem CDU-Generalsekretär ein „seltsames Rechtsstaatsverständnis“ attestiert.

 

Auch die zeitliche Abfolge der Einstellungsmodalitäten werfe Fragen auf. Während Gnauck darauf verweist, dass die Sekretärin eingestellt worden sei, als er noch gar nicht Minister war, pocht der CDU-Generalsekretär darauf, dass „ein Minister und Chef der Staatskanzlei seine engste Mitarbeiterin mitbringen kann.“ Lindenberg: „War sie nun schon da oder hat er sie mitgebracht? Die CDU sollte sich entscheiden, was von beidem stimmt.“ Gerade angesichts solcher Widersprüchlichkeiten sollte nach Ansicht von Lindenberg jetzt die Staatsanwaltschaft unabhängig ihre Arbeit machen können, ohne von Gnauck dafür beschimpft zu werden.

 
 

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