Manuela Schwesig in Suhl „Nur die SPD hat ein konkretes Konzept für ein einheitliches Rentenrecht“

Veröffentlicht am 03.09.2013 in Soziales

Auf Einladung der Südthüringer Bundestagsabgeordneten Iris Gleicke war die stellv. SPD-Parteivorsitzende und Mitglied im Kompetenzteam von Peer Steinbrück, Manuela Schwesig, am vergangenen Freitag in Suhl zu Gast.

Auf der Diskussionsveranstaltung zum Thema „Gleiches Rentenrecht in Ost und West“ im Hotel Thüringen stellten Schwesig und Gleicke das SPD-Rentenkonzept vor und erläuterten ihre Vorstellungen zur Angleichung des „Ost-Rentensystems“. „Wir haben ein detailliertes und realistisches Konzept zur Angleichung des Rentenrechts in Ost und West in einem Stufenplan entwickelt“, so Schwesig, „damit bekämpfen wir Altersarmut und sorgen endlich für Rentengerechtigkeit nach mehr als 20 Jahren Deutscher Einheit“.

Es wurden aber auch weitere Aspekte des Rentenkonzepts intensiv beleuchtet: So soll jeder, der 45 Jahre ununterbrochen in der gesetzlichen Rente versichert war, ab dem 63. Lebensjahr abschlagsfrei in Rente gehen können. Wesentlicher Bestandteil des Konzepts sei zudem die Einführung einer Solidarrente: Sie soll für langjährig Versicherte (40 Jahre) und 30 Beitragsjahren, auch nach längerer Arbeitslosigkeit oder Tätigkeit in einem Billigjob, einen Mindestanspruch von 850 EUR Rente im Monat garantieren. „Das ist ein fundamentaler Unterschied zur Mogelpackung der CDU. Die will mit ihrer Lebensleistungsrente nur 10 bis 15 Euro auf die Grundsicherung draufpacken und auch nur dann, wenn eine Riesterrente vorhanden ist“, fuhr Schwesig fort.

Zum Thema Ost-Rente ergänzte Gleicke: „Mehr als 20 Jahre nach der deutschen Einheit ist es an der Zeit, dass offene Fragen der Rentenüberleitung endlich abschließend geklärt und entstandene soziale Härten ausgeglichen werden. Für diesen Ausgleich wollen wir einen ‚Härtefallfonds‘. Wir wollen eine Sofort-Angleichung bei den pauschal bewerteten Versicherungszeiten wie Kindererziehung, Pflege sowie Zivil- und Wehrdienstzeiten vornehmen. Die bislang unterschiedlichen Rentenwerte führen dazu, dass ostdeutsche Erziehungszeiten zu weniger Rentenansprüchen führen als Westdeutsche“.

Außerdem Sieht das Konzept eine stufenweise Angleichung des Rentenwertes Ost an den Westwert bis 2019 vor. „Damit wollen wir den Ostdeutschen, die nach der Wende oft unverschuldet arbeitslos wurden oder Jobs zu schlechten Konditionen annehmen mussten, eine gewisse Kompensation verschaffen“, sagte Gleicke. Viele von ihnen gehen demnächst in Rente. Ab dem Jahr 2020 gilt dann ein einheitliches Rentenrecht mit in Ost und West gleichen Rechengrößen.

 
 

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