Taubert: CDU-Familienpolitik endgültig gescheitert / Thüringen kann sich Landeserziehungsgeld nicht mehr leisten

Veröffentlicht am 04.08.2014 in Soziales

Heike Taubert, Thüringer Sozialministerin und Spitzenkandidatin der Thüringer SPD für die Landtagswahlen, hat die heute veröffentlichte Empfehlung des Thüringer Rechnungshofes begrüßt, das Thüringer Erziehungsgeld abzuschaffen und die frei werdenden Mittel für den bedarfsgerechten Ausbau von Kinderbetreuungsangeboten einzusetzen.

Heike Taubert sagte: „Die CDU ist nun endgültig mit ihrer Familienpolitik gescheitert. Ich habe das Thüringer Erziehungsgeld immer kritisch gesehen. Die Wirksamkeit dieser Leistung war für mich nie gegeben. Es geht mir nicht darum, jemanden etwas wegzunehmen. Aber die Herkunft der Steuergelder zwingt uns zu einem verantwortungsvollen Umgang damit. Thüringen kann sich das Landeserziehungsgeld nicht mehr leisten. Ich begrüße es sehr, dass der Rechnungshof nun auch zu dem Schluss gekommen ist.“

Laut der SPD-Politikerin geht es darum, mit den begrenzten finanziellen Mitteln die bestmögliche Familienpolitik zu machen. „Seit August vergangenen Jahres gibt es zum Landeserziehungsgeld noch das Bundesbetreuungsgeld. Thüringen leistet sich damit eine teure und – wie wir heute wissen – unwirksame Doppelförderung. Angesichts der Thüringer Haushaltssituation halte ich das für nicht vertretbar. Vielmehr sollte Thüringen bei den Kitas in die Qualitätssicherung investieren, die Erzieherinnen und Erzieher besser entlohnen und dann schrittweise die Eltern bei den Gebühren entlasten. Das halte ich für die bessere Alternative“, sagte Heike Taubert. 

Der Thüringer Rechnungshof hat das Erziehungsgeld geprüft und dem Landtag und der Landesregierung hierzu eine Empfehlung vorgelegt. Er kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Einsatz von mehr als 240 Millionen Euro seit 2006 zu keiner familienpolitischen Wertschöpfung führte. Die mit dem Erziehungsgeld verfolgten Ziele seien nicht erreicht worden. Zudem traten laut Rechnungshof bei der Umsetzung des Erziehungsgeldgesetzes Verwaltungsmängel auf.

 
 

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