Allgemein
10.05.2014 in Allgemein
„Thüringens Ministerpräsidentin wird hoffentlich mehr Mut aufbringen, als ihr CDU-Kollege in Sachsen, der sich der Spitzenkandidatenrunde zur Landtagswahl im Mitteldeutschen Rundfunk verweigern will“, sagte Heike Taubert am Samstag in Erfurt.
08.05.2014 in Allgemein
Die privaten Grundstücksgeschäfte von Roland Richwien werfen nach Ansicht von SPD-Landesgeschäftsführer Rene Lindenberg Fragen auf, die der Umwelt-Staatssekretär schnellstens klären muss. Das MDR-Magazin Exakt hatte berichtet, dass Richwien in seiner Heimatgemeinde Zöllnitz einen Schwarzbau errichtet und Gemeindeland auf der Grundlage einer rechtswidrigen Ausschreibung erworben hat.
05.05.2014 in Allgemein
SPD-Spitzenkandidatin der SPD Thüringen zur Landtagswahl Heike Taubert und SPD-Landeschef Christoph Matschie haben heute in einer Pressekonferenz das Regierungsprogramm zur Landtagswahl vorgestellt.
21.04.2014 in Allgemein
Scharfe Kritik an Minister Jürgen Gnauck und der CDU im Umgang mit der Sekretärinnen-Affäre in der Staatskanzlei äußert SPD-Landesgeschäftsführer Rene Lindenberg. „Anstatt mit dem Finger auf die Staatsanwaltschaft zu zeigen, sollte Herr Gnauck lieber zur rückhaltlosen Aufklärung der Angelegenheit beitragen“, so Lindenberg. Es sei schon aus Gründen der Ermittlungstaktik allein Sache der Staatsanwaltschaft, wann sie einen Beschuldigten über Ermittlungen informiere. Das müsse Gnauck als Jurist eigentlich wissen. Wenn er jetzt lauthals „Haltet den Dieb!“ rufe, dann liege die Vermutung nahe, dass hier von eigenen Versäumnissen abgelenkt werden soll.
16.04.2014 in Allgemein
Mit Verwunderung hat der Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen die Ausführung von Minister in der Staatskanzlei Gnauck zur Beschäftigung seiner Sekretärin Stellung genommen. Sie entspricht nicht der Rechtslage im Bereich der Leiharbeit:
Die bei einem Unternehmen beschäftigte Arbeitnehmerin wird auf Dauer angelegt auf einem Dauerarbeitsplatz in der Staatskanzlei eingesetzt. Darin liegt eine mehr als vorübergehende Arbeitnehmerüberlassung, die nach § 1 Abs. 1 Satz 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verboten ist. Die Rechtslage steht seit einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Juli 2013 (- 7 ABR 91/11 -, Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 46/13) fest.