Weiterbildungsgesetz stärkt Wirtschaftsstandort Thüringen

Veröffentlicht am 08.02.2013 in Bildung & Kultur

Die sozialdemokratischen Minister Christoph Matschie und Matthias Machnig haben die Kritik des Geschäftsführers der IHK-Ostthüringen am geplanten Bildungsfreistellungsgesetz zurückgewiesen. SPD-Chef Christoph Matschie sagte: „Arbeitnehmer in Thüringen brauchen bezahlten Bildungsurlaub“ und Arbeitsminister Matthias Machnig kritisierte die Haltung der IHK Ostthüringen als rückständig und schädlich für den Wirtschaftsstandort Thüringen.

„Arbeitnehmer in Thüringen brauchen die Möglichkeit auf einen bezahlten Bildungsurlaub. Gut gebildete Beschäftigte, die bestrebt sind, ihr Wissen ständig auf dem neuesten Stand zu halten, sind für Arbeitgeber ein unschätzbares Potential. Die von der IHK Ostthüringen heute in Medien geäußerte Kritik ist vor diesem Hintergrund völlig unverständlich.“ Das unterstreicht Thüringens Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Christoph Matschie. Alle sechs bis sieben Jahre verdopple sich das verfügbare Wissen. Das betreffe die Berufswelt genauso wie den Bereich gesellschaftlicher Teilhabe. „Deshalb wollen wir ein Bildungsfreistellungsgesetz. Weiterbildung darf kein Privileg sein. Das Freistellungsgesetz eröffnet Thüringer Arbeitnehmern neue Möglichkeiten, am Prozess des lebenslangen Lernens teilzuhaben“, so Matschie.
Thüringen gehört zu den vier Bundesländern, die kein Bildungsfreistellungsgesetz für Arbeitnehmer haben. „Das ist ein Armutszeugnis“, sagte der Thüringer Arbeitsminister Matthias Machnig heute in Erfurt. Der Arbeitsminister begrüßt die Initiative des Thüringer Bildungsministeriums, das einen Entwurf für ein Freistellungsgesetz vorgelegt hat. „Ein Freistellungsgesetz im Freistaat ist überfällig“, sagte Machnig, „die Arbeitnehmer in Thüringen sollen endlich die Möglichkeit erhalten, bezahlten Bildungsurlaub zu nehmen.“ In Zeiten des Fachkräftemangels und vor dem Hintergrund einer Arbeitswelt, die sich schnell verändert und in der von den Beschäftigten ein hohes Maß an Flexibilität erwartet wird, ist diese Chance auf Weiterbildung hoch notwendig. „Herr Höhne macht eins deutlich: Er hat die Zeichen der Zeit nicht erkannt.“ Stattdessen schwenke er wieder die „Bürokratie-Keule“, um Unternehmer und Beschäftigte zu verunsichern.

Mittlerweile haben zwölf Bundesländer ein Freistellungsgesetz. Neben Thüringen haben sich in der Vergangenheit auch Sachsen, Bayern und Baden-Württemberg dagegen verwehrt. Dabei hatte sich die Bundesrepublik bereits 1974 in einem Übereinkommen mit der International Labour Organization (ILO) dazu verpflichtet, einen bezahlten Bildungsurlaub von fünf Tagen einzuführen. Zwölf Bundesländer haben in den vergangenen 40 Jahren nach und nach ein Bildungsfreistellungsgesetz eingeführt.

Laut Machnig werde es für Thüringen allerhöchste Zeit, nachzuziehen und mit einem solchen Gesetz die Bildungsangebote für Arbeitnehmer im Land zu stärken. „Qualifizierte und selbstbewusste Arbeitnehmer sind der Schlüssel auch für unternehmerischen Erfolg.“ Wer Bildungsangebote verwehre, der verweigere den Arbeitnehmern Berufs- und Karrierechancen und wolle keine Mitarbeiter auf gleicher Augenhöhe. „Dieses Denken stammt aus dem 19. Jahrhundert“, sagte der Arbeitsminister. Für manche werde es Zeit, endlich im 21. Jahrhundert anzukommen.

 
 

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